Häufig gestellte Fragen - Budget

Ja, INJEX ist gemäß §128 SGB V eine Hilfsmittel. Da Hilfsmittel nicht unter das Arznei- und Heilmittelbudget fallen, wird Ihr Budget durch INJEX nicht belastet.

Ja. INJEX sowie die entsprechenden Verbrauchsartikel können von Ihnen verschrieben werden.

Ja, die Krankenkassen übernehmen in der Regel bei entsprechend vermerkter Indikation auf dem Rezept, die Kosten für INJEX inkl. Verbrauchsmaterialien.

Nein. INJEX ist ein Hilfsmittel und belastet somit nicht Ihr Arznei- und Heilmittelbudget.

Mit INJEX können mindestens 7.000 Injektionen durchgeführt werden und es wird eine gesetzliche Garantiezeit von zwei Jahren gewährt.

Sollten innerhalb einer Behandlung mehr als eine Injektion mit INJEX  erforderlich sein, so erweisen sich die nachfolgenden Tipps aus der Praxis als hilfreich:

Halten Sie weitere vorgefüllte INJEX Ampullen griffbereit.

Weisen Sie Ihr Personal in das Handling von Injex ein. So können Sie weitere Vorbereitungen und Handlungsabläufe delegieren. Einige unserer Zahnarztpraxen halten 2-3 Injex Systeme im Einsatz um Zeit zu sparen und Abläufe zu optimieren.